Berufsbildung 2030

Die Berufsbildung 2030 ist eine Initiative, welche die Schweizer Berufsbildung fit für die Zukunft machen soll. Die Initiative wird von Bund, Kantonen und Arbeitswelt getragen. Sie fokussiert auf drei Bereiche: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und soziale Kompetenzen.

Revision ABU2030

Ziel des Projekts Allgemeinbildung 2030 ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit zu überprüfen und an die sich verändernden Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts anzupassen.

Dazu werden die Bildungsinhalte, das Ausbildungskonzept, der Umfang und das Qualifikationsverfahren evaluiert und bei Bedarf angepasst. Insbesondere wird darauf geachtet, dass an die Lehrpläne der Volksschule (LP21) angeknüpft wird.

Das Projekt wird vom SBFI mit Einbezug von seinen Verbundpartnern geleitet. Der SVABU ist in der Begleitgruppe durch Cornelia Gerber vertreten.

Der SVABU informiert seine Mitglieder in regelmässigen Abständen über die vereinbarten Neuerungen. Den aktuellen Stand und FAQ zum Projekt findet man hier: Allgemeinbildung 2030

Die neue Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und den diesbezüglichen Rahmenlehrplan wurde im Rahmen des Projektes «Allgemeinbildung 2030» revidiert. Sie tritt am 01.01.2026 in Kraft.

► Informationen, Unterlagen und Dokumente

Alle Links, Unterlagen und Dokumente zum Erlass findest du unter www.sbfi.admin.ch.

► Zeitplan ABU2030

Der aktuelle Zeitplan für den neuen Rahmenlehrplan ist unten visualisiert. Der SVABU hat sich während der Revisionsphase innerhalb der Begleitgruppe für eine sinnvolle Konzipierung und Umsetzung des neuen Rahmenlehrplanes eingesetzt. Zukünftig wird der SVABU Teil der SubKo ABU (Subkommission ABU) sein. 

► SubKo ABU

Die Kommission für Berufliche Grundbildung (KBGB) hat im April 2026 eine neue Subkommission für den allgemeinbildenden Unterricht (SubKo ABU) konstituiert. Diese nationale SBBK-Subkommission «Allgemeinbildung» unterstützt den schweizweit abgestimmten Vollzug des allgemeinbildenden Unterrichts an den Berufsfachschulen sowie die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gemäss Art. 3, Bst. a sowie Art. 21, Art. 2 Bst. a BBG; MiVo AB1 Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 13.

Sie stellt sicher, dass das notwendige Steuerungswissen generiert und Anpassungen koordiniert entwickelt und umgesetzt werden.

Der SVABU vertritt in diesem Gremium sowohl den ABU als auch die Interessen von uns ABU-Lehrpersonen. Weiter besteht das Gremium aus Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Berufs- und Mittelschulämter sowie der kantonalen Berufsfachschulen aus allen Regionen der Schweiz.